Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Bernhard-Remmers-Akademie gemeinnützige GmbH Europäisches Institut für handwerkliche Bauwerkerhaltung und Baudenkmalpflege (Bernhard-Remmers-Akademie)
Bernhard-Remmers-Str. 13
49624 Löningen
Tel.: +49 (0)5432 83 860
Fax: +49 (0)5432 83 745
eMail: info@bernhard-remmers-akademie.de
Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg, HRB-Nr. 200231
Geschäftsführer: Gerdes, Jutta; Steurer, Wolfgang

1. Geltungsbereich

a) Die nachstehenden AGB werden Inhalt des Vertrages zwischen dem Kunden, insbesondere dem Teilnehmer an Seminarveranstaltungen, und der Bernhard-Remmers-Akademie als Veranstalter, sofern und soweit nicht für die einzelne Anmeldung / den einzelnen Vertrag etwas Anderes zuvor schriftlich vereinbart ist.

b) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Insbesondere stellt die bloße Bezugnahme auf ein Schreiben des Kunden, das seine Geschäftsbedingungen enthält oder auf solche verweist, kein Einverständnis der Bernhard-Remmers-Akademie mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen dar.

c) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und der Bernhard-Remmers-Akademie zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung durch die Bernhard-Remmers-Akademie und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.

d) Mündliche Abreden und Zusagen von Mitarbeitern der Bernhard-Remmers-Akademie sind nur gültig, wenn diese von der Bernhard-Remmers-Akademie schriftlich bestätigt worden sind.

e) Fernmündliche Vorabbestellungen erfolgen ebenfalls zu diesen AGB, insbesondere vor dem Hintergrund der erforderlichen Bestätigung, welche zumindest in Textform erfolgen muss.

2. Angebot der Bernhard-Remmers-Akademie

Die Angebote der Bernhard-Remmers-Akademie sind freibleibend, insbesondere bezüglich Preis, Verfügbarkeit der Leistung, Termin, Referenten usw.

3. Anmeldung

a) Anmeldungen für Seminare sind verbindliche Erklärungen, ganz gleich, ob die Anmeldung fernmündlich, per Telefax, E-Mail, Brief, über ein Online-Portal oder in sonstiger Weise erfolgt.

b) Mit der Anmeldung zur Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen werden gleichzeitig die Anmelde- und Zahlungsbedingungen und -modalitäten anerkannt.

c) Ziel ist eine effiziente Ausbildung. Deshalb ist die Anzahl der Teilnehmer für die jeweilige Ausbildungsmaßnahme grundsätzlich begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bernhard-Remmers-Akademie berücksichtigt. Bestellungen und/oder Anmeldungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Bernhard-Remmers-Akademie zumindest in Textform (z. B. per Telefax) gegenüber dem Kunden bestätigt wurden, wobei es auf den Zugang der Erklärung ankommt.

d) Die Bernhard-Remmers-Akademie ist berechtigt, die Anmeldung zu einem Seminar oder sonstige Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

e) Auf das Ausbleiben notwendiger von der Bernhard-Remmers-Akademie zu liefernder Unterlagen kann sich der Kunde nur berufen, wenn die Unterlagen schriftlich angemahnt wurden und diese nicht innerhalb angemessener Frist versandt wurden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Gebühren[TO1] . Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. Ist bis spätestens zum Beginn der Veranstaltung kein Zahlungseingang erfolgt, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Teilnahme.

b) In der Gebühr inbegriffen sind die Seminarunterlagen, soweit dies in der Seminarbeschreibung angegeben ist. Nicht inbegriffen sind insbesondere etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung innerhalb und außerhalb der Seminarzeiten.

c) Die Bernhard-Remmers-Akademie behält sich vor, zusätzliche und nicht im Seminarentgelt enthaltene Produkte, wie z.B. Fachbücher, gesondert anzubieten.

d) Es handelt sich grundsätzlich um steuerfreie sonstige Leistungen gemäß § 4 Nr. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG).

5. Stornierung / Rücktritt

Die Stornierung von Leistungen, insbesondere der Rücktritt des Kunden vom Seminar, muss schriftlich und bis spätestens 14 Kalendertage vor Seminarbeginn gegenüber der Bernhard-Remmers-Akademie erklärt werden. Bei einer späteren Absage wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 Prozent des Preises der Leistung / des Seminars fällig. Letzteres gilt nicht, wenn für den verhinderten Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer unverzüglich nach Bekanntwerden der Umstände der Verhinderung in Absprache mit der Bernhard-Remmers-Akademie benannt und schriftlich angemeldet wird.

6. Schutzrechte

Seminarunterlagen, Präsentationen und sonstige Schrift-, Bild-, Ton oder Filmdokumente, usw. sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bernhard-Remmers-Akademie ist jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung die über die persönliche Information des Teilnehmers hinausgeht, unzulässig.

7. Umfang und Inhalt der Leistung

a) Die Bernhard-Remmers-Akademie hat gegenüber dem Kunden Leistungen lediglich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs und über den vertraglich vereinbarten Inhalt zu erbringen.

b) Erfolgt im Rahmen des Seminars eine Kontrolle der erfolgreichen Vermittlung der Seminarinhalte mit Prüfungscharakter, so wird dem jeweiligen Teilnehmer grundsätzlich bei dessen Bestehen ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt. Anderenfalls erhält der Teilnehmer grundsätzlich eine Teilnahmebestätigung. Prüfungsmodalitäten und Prüfungsordnungen können sich ggf. nach den individuellen Anforderungen der Dozenten oder externer Dritter ergeben, die im Rahmen des jeweiligen Auftrags Leistungserbringer sind. Zur Teilnahme an einer Prüfung bedarf es grundsätzlich keiner gesonderten Anmeldung.

8. Leistungserbringung / Wechsel der Dozenten / Absage von Veranstaltungen

a) Im Falle von Leistungshindernissen bei der Bernhard-Remmers-Akademie aufgrund von höherer Gewalt (Force Majeure), ist diese von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass dem Kunden daraus Rechte erwachsen.
Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Feuerschäden, Überschwemmungen, terroristische Angriffe, Terroranschläge, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Blockaden, Stromausfall, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Verkehrs- oder Versandstörungen, Streik / Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, oder gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit), Beschlagnahme, Embargo, Seuchen, Epidemien, infektiöse Krankheiten, Pandemie (jeweils gemäß Einstufung der WHO) oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten oder andere von der Bernhard-Remmers-Akademie nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Leistungserbringung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen.

b) Die Bernhard-Remmers-Akademie behält sich vor, bei Eintreten von ihr nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. der Erkrankung oder dem sonstigen Ausfall eines Referenten, das Seminar räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.

c) Die Bernhard-Remmers-Akademie legt im eigenen Ermessen eine Mindestteilnehmerzahl fest. Für den Fall, dass diese nicht erreicht werden sollte, behält sich die Bernhard-Remmers-Akademie vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen.

d) Sollte eine Veranstaltung zeitlich verlegt werden, kann der Kunde zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon gezahlter Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet.

e) Sobald einer der Gründe für eine Absage vorliegt, wird die Bernhard-Remmers-Akademie den Kunden hiervon in Kenntnis setzen.

f) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bestehen nicht. Ferner haftet die Bernhard-Remmers-Akademie im Falle höherer Gewalt nicht für die, sich daraus ergebenden Verzugsschäden.

g) Die Bernhard-Remmers-Akademie behält sich vor, Ort, Raum und Dozent der Veranstaltung aus betrieblichen oder personellen Gründen zu ändern. Diese Änderungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts, sofern sie ihnen unter Berücksichtigung der Interessen der Bernhard-Remmers-Akademie zumutbar sind.

9. Gefahrübergang

Der Versand von Unterlagen oder sonstigen Sachen erfolgt auf Gefahr und Risiko des Kunden.

10. Haftung

a) Für die Seminare in den jeweiligen Themengebieten und Fachbereichen wählt die Bernhard-Remmers-Akademie entsprechend qualifizierte Referenten nach bestem Wissen aus.

b) Die Bernhard-Remmers-Akademie übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Leistungen, insbesondere nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte, der Seminarunterlagen. Die Bernhard-Remmers-Akademie haftet des Weiteren nicht für den Fall, in dem der Kunde das angestrebte Lernziel nicht erreicht. Zudem wird keine Haftung für etwaige Folgeschäden von der Bernhard-Remmers-Akademie übernommen, die aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten.

c) Im Übrigen ist die Haftung der Bernhard-Remmers-Akademie auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Seminarveranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss.

d) Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch die Bernhard-Remmers-Akademie sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

e) Strittige Gegenansprüche, die der Kunde gegen uns geltend macht, kann er nur durch besondere Klage, nicht aber durch Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltensrechtes verfolgen. Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die zur Leistung der Bernhard-Remmers-Akademie in einem synallagmatischen Verhältnis stehen.

f) Ausgenommen von den Beschränkungen nach diesem Abschnitt sind Ansprüche aus Vorsatz und bei grobem Verschulden und bei Ansprüchen auf Ersatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder aus Produkthaftung.

g) Alle Angaben und Auskünfte, die im Rahmen der Vertragsbeziehung von der Bernhard-Remmers-Akademie oder dem von ihr beauftragten Dritten erteilt werden, sind unverbindlich und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Umsetzung der Seminarinhalte ist der Kunde selbst verantwortlich.

11. Zahlungsverzug

a) Bei Zahlungsverzug kann die Bernhard-Remmers-Akademie bankübliche Zinsen als Verzugsschaden ab Fälligkeitstag der Rechnung berechnen, ohne eine ausdrückliche Inverzugsetzung zu veranlassen.

b) Die Bernhard-Remmers-Akademie behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen, wie z.B. Seminarunterlagen, Zertifikaten usw. vor, solange dieser noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen. Der Kunde ist berechtigt, über die Im Eigentum der Bernhard-Remmers-Akademie stehenden Sachen im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dieser rechtzeitig nachkommt.

c) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.

12. Werbematerial

Es ist nur mit der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Bernhard-Remmers-Akademie gestattet, auf die mit uns bestehende Geschäftsverbindung in Informations- und/oder Werbematerial Bezug zu nehmen.

13. Geheimhaltung / Informationen

a) Der Kunde verpflichtet sich, Vertraulichkeit über alle vertraulichen Informationen zu wahren, welche ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden und diese Dritten nicht offen zu legen.

b) Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus. Insbesondere wird der Kunde keine Fotografien auf dem Werksgelände der Remmers Unternehmensgruppe erstellen. Verstöße dagegen können zum Ausschluss von der Teilnahme und rechtlichen Maßnahmen (z.B. Unterlassungsansprüchen) führen.

14. Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages werden von der Bernhard-Remmers-Akademie personenbezogene Daten, die zur Erbringung des Leistungsangebots / der Durchführung der Seminare und zum Ausstellen von Zertifikaten benötigt werden, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert und ausschließlich im geschäftlichen Interesse angewendet.

Mit seiner Anmeldung zu einer von der Bernhard-Remmers-Akademie angebotenen Maßnahme erklärt sich der Kunde einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Werbung für Produkte und Dienstleistungen der Bernhard-Remmers-Akademie verwendet werden dürfen. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung, welche Sie im Internet auf https://bernhard-remmers-akademie.de/de/datenschutz-akademie einsehen können.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft. Der Kunde kann jedoch auch an seinem Gerichtsstand verklagt werden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

16. Schlussbestimmung

Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine andere wirksame Regelung vereinbaren, die jenen wirtschaftlich so nah wie möglich kommt.

Stand 01/21